Historisch bedingt entwickelte sich die Gefahrenabwehr in Bayern seit dem Kriegsende 1945 gemäß den Vorgaben der amerikanischen Militärregierung getrennt voneinander.
Im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern – hier sind die Kommunen neben dem Brandschutz meist auch Träger und Durchführende des Rettungsdienstes – wurde in Bayern fortan strikt zwischen den beiden staatlichen Aufgaben „Brandschutz“ und „Rettungsdienst“ differenziert.
Einzig die Landeshauptstadt München beteiligte sich im Laufe der Zeit mit den Notarztwagen der Berufsfeuerwehr selbst am öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst im Freistaat.
Durch diese konsequente – nicht auch zuletzt gesetzliche – Trennung der Aufgaben „Brandschutz“ und „Rettungsdienst“, ergab sich über die Jahrzehnte hinweg eine mannigfaltige, kleinräumige Alarmierungs- und Leitstellenstruktur der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr.
Alarmierung des Rettungsdienstes – Rettungsleitstellen
Im Bereich des Rettungsdienstes etablierten sich in Bayern seit Mitte der 1970er Jahre flächendeckend Rettungsleitstellen. Diese wurden Zug um Zug in allen 26 bayerischen Rettungsdienstbereichen durch das Bayerische Rote Kreuz (Landesgeschäftsstelle) errichtet und fortan betrieben.
Der Rettungsdienstbereich Bayreuth beinhaltet die beiden Landkreise Bayreuth und Kulmbach sowie die kreisfreie Stadt Bayreuth mit insgesamt rund 260.000 Einwohnern und rund 2000km2 Flächenausdehnung.
Ab dem 21. April 1980 wurden alle medizinischen Hilfeersuchen der Bürger im Leitstellenbereich Bayreuth/Kulmbach von der damals im „Rotkreuzhaus“ neu errichteten Rettungsleitstelle Bayreuth entgegen genommen.
Die alarmierten Hilfskräfte des Rettungsdienstes und deren Einsätze wurden fortan von einer zentralen Stelle und verwaltungsgrenzenübergreifend im gesamten Rettungsdienstbereich koordiniert und begleitet.
Ein Quantensprung für Qualität und Effizienz der medizinischen Versorgung der Bevölkerung!
Alarmierung im Brand- und Katastrophenschutz
Im Bereich des Brandschutzes hingegen blieb die Aufgabe der Alarmierung auf kommunaler Ebene.
Für rund ein Drittel (34) der 96 bayerischen Gebietskörperschaften übernahmen bisher insgesamt 24 Feuerwehreinsatzzentralen die Aufgaben der Notrufabfrage, Alarmierung und Einsatzbegleitung.
In Stadt und Landkreis Bayreuth wird diese Aufgabe durch die Feuerwehreinsatzzentrale mit Beamten der Ständigen Wache der Feuerwehr Bayreuth übernommen.
In den restlichen 62 kreisfreien Städten und Landkreisen erfolgte die Erstalarmierung der Feuerwehren bisher über eine oder mehrere (teilweise bis zu sieben!) der 186 Dienststellen der Polizei, so auch im Landkreis Kulmbach mit den beiden Polizeiinspektionen Kulmbach und Stadtsteinach.
Somit waren in den Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns für die Erst- und Nachalarmierung der Feuerwehren bisher 337 verschiedene Alarmierungsstellen zuständig.
Bayernweit ergab sich dadurch hinsichtlich der Struktur und Durchführung der Feuerwehralarmierung ein sehr unterschiedliches Gefüge.
Notruf 19222/112
Ein weiterer Nachteil dieser gewachsenen Struktur besteht darin, dass in Not geratene und Hilfe ersuchende Bürger in Bayern Feuerwehr und Rettungsdienst nur unter verschiedenen Rufnummern erreichen können.
Unterschiedliche Notrufnummern sowie die getrennten Notrufabfrage- und Alarmierungsstrukturen bergen im Notfall stets die Gefahr von Unklarheiten für den Bürger, Übermittlungsfehlern und Zeitverlusten in sich.
Überdies handelt es sich bei der Rufnummer 19222 um keine echte Notrufnummer im Sinne des Notrufsystems der Deutschen Telekom. Bis zum heutigen Tag bleibt das Problem bestehen, dass in öffentlichen Telefonzellen und aus dem Mobilfunknetz kein kostenfreier Notruf möglich ist. Darüber hinaus ergibt sich ein weiterer gravierender Nachteil daraus, dass vom Anrufer unterdrückte Rufnummern nicht angezeigt werden können.
In beiden Fällen – Mobilfunk (Handy) und öffentliche Telefonzelle – nur die 112 als echte Notrufnummer erreicht werden.
In vielen Fällen läuft diese aber nicht direkt bei der Alarm auslösenden Stelle der Feuerwehr sondern bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle auf. Diese leitet den Notruf an die Rettungsleitstelle oder die Feuerwehreinsatzzentrale weiter, bzw. übernimmt die Erstalarmierung der Feuerwehren – so z.B. im Bereich Kulmbach und Stadtsteinach.
Darüber hinaus ist es seit dem Beschluss des Rates der Europäischen Union aus dem Jahre 1991 das internationale Bestreben aller beteiligten Staaten, das Notrufsystem mit der einheitlichen Nummer 112 deutlich zu vereinfachen. Diese 112 soll künftig in der gesamten EU – von Belgien bis Zypern – kostenfrei aus allen Netzen zu erreichen und somit ein wesentliches Instrument zur Gewährleistung der Sicherheit unserer Bürger sein!
Aufgrund der aufgelisteten Defizite der bisherigen Alarmierungsstrukturen und den EU-Vorgaben lag es auf der Hand, auch in Bayern die Einführung integrierter Leitstellen anzustreben.
Information zur Nachalarmierenden Stelle Kulmbach
Seit dem Jahr 1997 wurde die Nachalarmierende Stelle Kulmbach, die im neuen Feuerwehrzentrums der Stadt Kulmbach in der E.-C.-Baumann-Straße 3 integriert ist, insgesamt über 3300x besetzt.
Die Erstalarmierung erfolgt bis zur Inbetriebnahme der ILS im Landkreis Kulmbach durch die Polizeiinspektionen Kulmbach und Stadtsteinach. Selbstverständlich kann auch von der NaSt alarmiert werden.
Die Arbeit teilen sich 20 Kameraden, verteilt auf zwei Schichten. Der Schichtwechsel erfolgt 14-tägig, jeweils am Mittwoch um 18:30 Uhr vor dem Probealarm um 19:00 Uhr.
Schwerpunkt ist die Einsatzbegleitung bei Einsätzen der Alarmstufen 2,3,4,5 und 7 für den gesamten Landkreis Kulmbach. Hierzu stehen zur Verfügung:
• Computer mit der Alarmierungssoftware „Basis“
• Computer zur Datenabfrage im Internet: z.B. Wettermeldungen, Hochwasserstände
• 4 Telefonleitungen
• 1 Fax
• Nachschlagewerke: Hommel, Eri-Card
• Karten: Landkarten, Waldbrandkarten, Streckenzugangskarten DB
• 2x 4m-Funkgeräte;
• 1x 2m-Funkgerät