Katastrophenschutz
Was ist eine Katastrophe?
Eine Katastrophe ist ein Geschehen, bei dem Leben oder Gesundheit einer Vielzahl von Menschen oder die natürlichen Lebensgrundlagen oder bedeutende Sachwerte in ungewöhnlichem Ausmaß gefährdet oder geschädigt werden und die Gefahr nur abgewehrt oder die Störung nur unterbunden und beseitigt werden kann, wenn unter Leitung der Katastrophenschutzbehörde die im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte zusammenwirken. (Art 1 Abs.2 BayKSG)
Rechtsgrundlagen
Artikel 35 Grundgesetz (GG)
Nach Artikel 35 GG können die Länder u. a. bei Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zusätzlich Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen, wie z. B. das THW, die Bundespolizei oder die Streitkräfte zur Hilfe anfordern.
Bei landübergreifenden Unglücksfällen hat zudem die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, zusätzliche Handlungsoptionen. (Quelle: bmi.bund.de)
Bundesländer
Die gesetzlichen Grundlagen der Länder zur Bewältigung von größeren Schadensereignissen sind in der Regel in mehreren landesgesetzlichen Regelungen zu finden.
Wichtige Regelungen enthalten die Brandschutz- und Feuerwehrgesetze, in denen den Gemeinden die Pflichtaufgabe zugewiesen wird, drohende Brand- und Explosionsgefahren zu beseitigen, Brände zu bekämpfen sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen zu leisten. Daneben sind die Belange der polizeilichen Gefahrenabwehr in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. (Quelle: Bmi.bund.de)
Katastrophenschutz in Bayern
Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden
Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes
Einsatzleitung und Führung im Katastrophenschutz
-
Einsatzleitung und Führung in Katastrophenschutz (Link zum Bayerischen Staatsministerium des
Innern)
Katastrophenhilfspflicht
Sirenenprobealarm 2010 - Katastrophenschutz
Ergänzender Katastrophenschutz des Bundes
10 Aufgabenbereiche im ergänzenden KatS
- Sanitätsdienst
- ABC-Dienst
- Brandschutzdienst
- Betreungsdienst (mit PSNV)
- THW
- Bergungsdienst
- Instandsetzungsdienst
- Veterinärdienst
- Fernmeldedienst
- Versorgungsdienst
- Einheiten und Einrichtungen der Führung
THW
Werden durch Erdbeben oder Unwetter großflächig Schäden verursacht, bedroht Hochwasser Städte und Gemeinden oder fällt die Stromversorgung länger aus, dann leisten die ehrenamtlichen THW-Einsatzkräfte bundesweit schnell und effizient technische Hilfe.
Seit dem Jahr 1950 erfüllt die Bundesanstalt den Auftrag des Bundesministeriums des Innern sowohl im Inland als auch im Ausland. Gesetzlich sind drei Einsatzbereiche als Aufgaben des THW definiert:
- technische Hilfe nach dem Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes,
- technische Hilfe im Auftrag der Bundesregierung im Ausland,
- technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen, insbesondere im Bergungs- und Instandsetzungsdienst.
Das THW ist die zu 99 Prozent ehrenamtlich getragene Bevölkerungsschutzorganisation des Bundes und somit als Behörde in ihrer Struktur weltweit einmalig. Mehr als 80.000 Helferinnen und Helfer, unter ihnen zahlreiche Techniker, Ingenieure, Logistiker und Spezialisten aller Arten, disloziert in 668 THW-Ortsverbänden engagieren sich in ihrer Freizeit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Mit seinen interessanten und vielseitigen Aufgaben sowie umfangreichen Aus- und Fortbildungsprogrammen an eigenen Ausbildungsstätten bietet das THW ideale Vorraussetzungen für ein Engagement zum Wohle der Allgemeinheit. Eine ebenso vielfältige wie hoch spezialisierte technische Ausstattung und eine fundierte Ausbildung seiner Helferinnen und Helfer machen das THW zu einer modernen Einsatzorganisation. Rund 15.000 Jugendliche engagieren sich im THW. Etwa 8.000 THW-Angehörige sind Mädchen und Frauen.
Seit 2006 ist Albrecht Broemme Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Herr Broemme war zuvor Leiter der Berliner Feuerwehr.

















