Rettungskräfte im Einsatz

Rettungsdienst – Rettungswesen und Rettungsdienst in Bayern

Rechtsgrundlagen und Aufbauorganisation

Die Landkreise und kreisfreien Gemeinden haben – organisiert in sog. Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung – die Aufgabe, Notfallrettung und Krankentransport flächendeckend sicherzustellen. Grundlage hierfür ist das Bayerische Rettungsdienstgesetz.

Das Gebiet des Freistaats Bayern ist dazu in 26 Rettungsdienstbereiche eingeteilt. In jedem dieser Rettungsdienstbereiche werden die Einsätze im öffentlichen Rettungsdienst zentral von einer ILS koordiniert.

Rettungsdienst in Bayern

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Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach

Die beiden Landkreise Bayreuth, Kulmbach sowie die kreisfreie Stadt Bayreuth bilden gemäß Art. 4 Abs. 3  des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) den “Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach” (ZRF).

Verbandsmitglieder

Verbandsmitglieder sind neben der Stadt Bayreuthdie beiden Landkreise Bayreuth und Kulmbach. Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes erstreckt sich auf das Gebiet der drei Mitglieder, welches den sogenannten Rettungsdienstbereich Bayreuth darstellt.

Wappen Bayreuth - Wappen Landkreis Bayreuth - Wappen Kulmbach

Organe des Zweckverbandes

sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und sechs weiteren Verbandsräten. Die Stadt Bayreuth sowie der Landkreis Kulmbach entsenden je zwei, der Landkreis Bayreuth aufgrund seiner höheren Einwohnerzahl drei Verbandsräte. Jeder Verbandsrat hat eine Stimme. Die Verbandsversammlung tritt auf schriftliche Einladung des Verbandsvorsitzenden zusammen. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen.

Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über
die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 BayRDG, den Betreiber und den Standort der Integrierten Leitstelle (Art. 4 ILSG), die Wahl des Verbandsvorsitzenden.

Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr gesetzlich zugewiesenen Gegenstände

Verbandsvorsitzender

Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt den Vorsitz. Im Übrigen richtet sich ihr Zuständigkeit nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG). Hierfür bedient sich die Verbandsvorsitzende einer Geschäftsstelle.

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden für aus der Mitte der Verbandsversammlung von dieser gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

Geschäftsleitung

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach wird durch einen Geschäftsleiter verwaltet. Die Geschäftststelle hat ihren Sitz bei der Stadt Bayreuth.

Aufsichtsbehörde

Die Regierung von Oberfranken ist Rechts- und Fachaufsichtsbehörde für den ZRF Bayreuth/Kulmbach.

Verbandssatzung

für den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach

Aufgaben

Der Zweckverband hat als Hauptaufgabe den Rettungsdienst nach den gesetzlichen Vorgaben durch das BayRDG und den einschlägigen Ausführungsbestimmungen im Verbandsgebiet sicherzustellen.
Hierzu gehören neben der klassischen Landrettung mit Rettungsdienst und Notarzt auch der Krankentransport, den Verlegungsarztdienst, die Luftrettung, sowie auch die Berg- und Wasserrettung. Der ZRF bedient sich hierzu der etablierten Hilfsorganisationen und Rettungsdienstbetreiber, BRK, MHD, ADAC, Bergwacht, Wasserwacht und DLRG. Hierzu sind die vorgegeben Planungsparameter ständig zu analysieren, um stets den optimalen Schutz für die Bevölkerung zu gewährleisten. Hierzu steht dem Zweckverband seit 2009 ein Team aus erfahrenen Leitenden Notärzten als sogenannte “Ärztliche Leiter Rettungsdienst” zur Seite. Weiterhin hat der ZRF auch eine Katastrophenschutzkomponente, bestellt und entlässt er die Sanitätseinsatzleitungen, bestehend aus Leitenden Notärzten (LNA) und Organisatorischen Leitern (OrgL) der Verbandsmitglieder. Eine weitere maßgebliche Rolle ist dem ZRF auch bei der anstehenden Einführung der Digitalfunks zugedacht.

Zudem ist der Zweckverband auch zuständig für die gemeinsame Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst und hierzu verpflichtet für das Verbandsgebiet eine Integrierte Leistelle (ILS) zu betreiben. Mit dieser komplexen und sehr wichtigen Aufgabe wurde der Kreisverband Bayreuth des BRK betraut.

Rettungsdienstdurchführende Organisationen im ILS-Bereich Bayreuth/Kulmbach

Bergrettung in Bayern

Die Bergrettung gemäß Art. 17 BayRDG wird von der Bergwacht Bayern sichergestellt.
Im Leitstellenbereich Bayreuth/Kulmbach überlappen sich die beiden Bergwachtregionen Fichtelgebirge und Frankenjura.

Übersichtskarte der Bergwacht Bayern

Bildquelle: Übersichtskarte der Bergwacht Bayern

Rettungsdienstinfrastruktur

ILS Karte Landkreis Kulmbach, Stadt Bayreuth, Landkreis Bayreuth

Bildquelle: Institut für Notfallmedizin

Der Rettungsdienst der Landrettung im Leitstellenbereich Bayreuth/Kulmbach umfasst

  • 7 Rettungswachen in Bad Berneck, Bayreuth, Fichtelberg, Hollfeld, Kulmbach, Pegnitz, Stadtsteinach
  • 1 Stellplatz in Waischenfeld
  • 1 Luftrettungszentrum in Bayreuth
  • 1 Rettungswache im Probebetrieb in Thurnau

Fahrzeugbestand

  • 11 Rettungstransportwagen
  • 14 Krankentransportwagen
  • 4 Notarzteinsatzfahrzeuge / 3 Außenärzte
  • 1 Rettungshubschrauber

Luftrettung in Bayern

ADAC – Luftrettungszentrum Bayreuth – Christoph 20

Die Leitstelle Bayreuth ist die hubschrauberführende Leitstelle des Rettungshubschraubers (RTH) Christoph 20. Dieser am Luftrettungszentrum Bayreuth stationierte RTH wird seit 1981 von der ADAC Luftrettung mit drei Piloten betrieben und in enger Kooperation mit Ärzten des Klinikum Bayreuth und Luftrettungsassistenten (HCM) des BRK Kreisverbandes Bayreuth besetzt. Im bundesweiten Vergleich liegt die Luftrettungsstation Bayreuth alljährlich unter den Top 10 hinsichtlich der Einsatzzahlen. Zuletzt absolvierte der “gelbe Engel” 1775 Einsätze in 2009, hiervon 1554 Primäreinsätze. Das bedeutet, dass der Hubschrauber täglich im Durchschnintt rund fünf Rettungsflüge in Nordbayern absolviert. Er deckt einen Radius von ca. 60 Kilometer um die Luftrettungsstation Bayreuth ab. Hierin erreicht er jeden Ort in maximal 15 Minuten Flugzeit. Mittels dem Flugverfolgungssystem Rescuetrack (Fa. Convexis) können dem Rettungshubschrauber Christoph 20 von der Leitstelle Bayreuth/Kulmbach Einsatz- und Zielinformationen übermittelt werden. Mit Hilfe des Onlineportals von Rescuetrack kann der Standort aller Rettungshubschrauber mittels GPS-Koordinatenübermittlung auf dem Monitor verfolgt werden.

Rescue Track Systems (Firma Convexis)

Bildquelle: Rescue Track Systems (Firma Convexis)

Aufgaben der Luftrettung

Die Luftrettung ist Teil des Gesamtsystems Rettungsdienst, wobei ihr vornehmlich die Funktion einer Ergänzung und Unterstützung der bodengebundenen Rettungsmittel und -kräfte zufällt. Aufgaben der Luftrettung sind notärztliche Versorgung, Notfalltransport (Primärtransport), sonstige ärztlich begleitete Transporte (Sekundärtransporte) und, soweit dies zur Versorgung lebensbedrohlich Verletzter oder Erkrankter dringend erforderlich ist, auch zeitkritische Transporte von Organen, Blutkonserven, Arzneimitteln und Spezialisten sowie mit einem Rettungseinsatz notwendig verbundene Such- und sonstige Transportflüge (Sonstige Transporte). Luftrettungsmittel sind nicht nur bei der Bewältigung von z. B. Unfällen im Straßenverkehr eine wertvolle, da schnelle Hilfe für den Landrettungsdienst. Sie kommen auch bei Notfällen in unzugänglichen Gebieten wie Waldgrundstücken, in den Bergen oder bei der Rettung von in Gewässern Verunglückten zum Einsatz, denn sie ermöglichen die Bergung von Personen durch Seilwinde oder Bergetau aus der Luft.

Dabei arbeiten die Hubschrauberbesatzungen eng mit den Einsatzkräften der Bergwacht im Bayerischen Roten Kreuz sowie der Wasserwacht im Bayerischen Roten Kreuz und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft zusammen.

Organisationsstruktur der Luftrettung

Das Bayerische Rettungsdienstgesetz i. d. F. der Bek. vom 08.01.1998 hat die Organisationsstruktur der Luftrettung neu geordnet. Vorher gab es Hubschrauber im öffentlichen Luftrettungsdienst und außerhalb. Standorte, Leistungsvermögen und Betriebszeiten der Hubschrauber waren nicht abgestimmt. Auch die Einsatzkoordination hat Probleme bereitet. Mit dem Inkrafttreten der BayRDG-Novelle zum 01.01.1998 wurde die Luftrettung auf den öffentlichen Luftrettungsdienst beschränkt. In diesen wurden die acht bestehenden Rettungstransporthubschrauber-Standorte und vier der früheren Ambulanzhubschrauberstandorte zu einem integrierten Luftrettungssystem zusammengefasst, das sich seither uneingeschränkt bewährt hat. Dieses System wird im Einzelfall unterstützt durch SAR-Hubschrauber der Bundeswehr, Hubschrauber der Bundespolizei-Fliegerstaffel Süd und Hubschrauber der Bayerischen Landespolizei.

Rettungshubschrauberstandorte in Bayern

Der öffentliche Luftrettungsdienst wird in Bayern von acht Rettungstransporthubschraubern (RTH) und vier Intensivtransporthubschraubern (ITH) wahrgenommen. Primärer Einsatzbereich der RTH sind Notfallrettungseinsätze. Sie können im Ausnahmefall aber auch zu Sekundärtransporten herangezogen werden. Der regelmäßige Einsatzbereich ist in der Notfallrettung durch einen Kreis mit einem Radius von 60 Kilometern, der um die RTH-Station am jeweiligen Standort gezogen wird, bestimmt. Die RTH werden von den Rettungsleitstellen bzw. Integrierten Leitstellen, in deren Rettungsdienstbereich sich das jeweilige Luftrettungszentrum befindet, disponiert.

Für Intensivtransporte werden vier Intensivtransporthubschrauber (ITH) vorgehalten. Ihr Einsatzbereich für Verlegungsflüge erstreckt sich über das gesamte Gebiet des Freistaates Bayern und bei Bedarf auch darüber hinaus. Sie können aber auch zu Notfallrettungseinsätzen herangezogen werden. Die ITH werden zentral von der Koordinierungsstelle für Intensivtransporthubschrauber (KITH) bei der Berufsfeuerwehr München eingesetzt.

Die medizinische Besatzung der RTH und ITH besteht aus einem Notarzt und einem Rettungsassistenten. Das auf ITH eingesetzte ärztliche Personal und nichtärztliche Assistenzpersonal verfügt zusätzlich über eine intensivmedizinische Qualifikation.

Alle RTH sowie der ITH “Christoph Murnau” sind regelmäßig in der Zeit von 7:00 Uhr morgens bis Sonnenuntergang in Betrieb. Die ITH an den Standorten in München, Nürnberg und Regensburg werden im 24-Stunden-Betrieb vorgehalten.

Wasserrettung

Der Wasserrettungsdienst im Leitstellenbereich Bayreuth/Kulmbach wird von der BRK Wasserwacht und der Deutschen-Lebens-Rettungs-Gesellschaft als Durchführende des Rettungsdienstes per öffentlich rechtlichem Vertrag gemäß Art. 18 BayRDG sicher gestellt.

Darüber hinaus wirken die Wasserrettungsdurchführenden im Katastrophenschutz mit. Hierfür wurden in Bayern sog. K-Wasserrettungszüge etabliert. Der Wasserrettungszug Franken wird über die Leitstelle Bayreuth/Kulmbach alarmiert.

Infrastruktur

  • 14 Wasserwachtortsgruppen mit vier Schnelleisatzgruppen
  • 4 Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaften mit einer Schnelleinsatzgruppe

Organisierte Erste Hilfe – Helfer vor Ort, First Responder im ILS Bereich Bayreuth/Kulmbach

Örtliche Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe sind Bestandteil der Rettungskette. Ebenso wie der Einsatz des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes oder die Erste-Hilfe-Leistung durch Anwesende zielt ihre Tätigkeit auf die Rettung von Menschenleben ab. Ersthelfergruppen sind in der Regel Angehörige von Feuerwehren oder Hilfsorganisationen. Ziel der örtlichen Initiativen ist die Verkürzung des sogenannten therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des organisierten Rettungsdienstes.

Der ZRF Bayreuth/Kulmbach hat in seiner Verbandsversammlung vom 24.11.09 den Beschluss gefasst, dem Antrag der Leitstelle zu folgen und einer Blindalarmierung der organisierten Ersten Hilfe zur Verbesserung der Rettungsdienst- und Hilfeleistungssituation der Bürgerinnen und Bürger im Leitstellenbereich Bayreuth/Kulmbach zuzustimmen.

Mit Schreiben vom 10.12.09 wurde die Leitstelle Bayreuth/Kulmbach beauftragt, die Beschlusslage ab 1.1.2010 für die Helfer vor Ort in die Praxis umzusetzen.

Organisierte erste Hilfe liegt nur vor, wenn der Träger über einen gewissen Organisationsgrad verfügt und nachhaltig, planmäßig und auf Dauer im Bereich der ersten Hilfe tätig wird. Im Gegensatz zu sonstigen Projekten im Bereich der Ersten Hilfe werden die Ersthelfer durch die Rettungsleitstellen/ Integrierten Leitstellen alarmiert; ihr Einsatz muss deshalb für die Leitstellen planbar und zuverlässig sein.

HVO Weidenberg bei einer Übung

Bildquelle: HVO Weidenberg bei einer Übung

Rechtliche Grundlage der Aufgabenwahrnehmung sind bei den Hilfsorganisationen die jeweiligen Satzungen – Erste Hilfe gehört zu deren satzungsmäßigen Aufgaben – und bei den Feuerwehren das jeweilige Landes- Feuerwehrgesetz – die Ersthelfer- Aktivitäten sind unter die sog. freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren zu subsumieren. Bei den Feuerwehren ist daneben auch noch die Zustimmung der nach Kommunalrecht zuständigen Organe der Gemeinden, die Aufgabenträger der Feuerwehren sind, erforderlich.

Die für den organisierten Rettungsdienst geltenden Vorschriften erfassen die örtlichen Einrichtungen organisierter erster Hilfe grundsätzlich nicht, weil diese weder rechtlich noch organisatorisch dem organisierten Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) zuzuordnen sind.

Die örtlichen Einrichtungen organisierter erster Hilfe fallen nicht unter die Sicherstellungsverpflichtung der Aufgabenträger des Rettungsdienstes (Landkreise, kreisfreie Städte, Rettungszweckverbände). Diese sind zum Aufbau derartiger Einrichtungen nicht verpflichtet.

Die Leitstelle Bayreuth/Kulmbach alarmiert die so genannten „Helfer vor Ort“ (kurz: HvO) rund um die Uhr. Die Einsatzstatistik der seit 1998 schrittweise eingerichteten HvO-Systeme im Leitstellenbereich Bayreuth/Kulmbach spiegelt deutlich eine konstant hohe Auslastung wider.

„HvO stellen als Einrichtungen der so genannten organisierten Ersten-Hilfe sicher, dass das therapiefreie Intervall möglichst kurz gehalten wird. Sie leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wertvolle Maßnahmen der erweiterten Ersten-Hilfe ein und sind daher eine aus unserem ländlichen Rettungssystem nicht mehr weg zu denkende Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes“, so ILS-Projektleiter Markus Ruckdeschel.

Hierdurch verbessert sich die Hilfeleistungssituation der Bürgerinnen und Bürger nochmals deutlich. Die Alarmierung erfolgte bisher nur zu den vom Zweckverband im Sinne eines planbaren und zuverlässigen Organisationsgrades genehmigten Dienstzeiten, meist an Wochenenden und nachts. Die Träger der elf ehrenamtlichen Helfer vor Ort Standorte im Leitstellenbereich sind die Hilfsorganisationen Malteser Hilfsdienst, Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft und das Bayerische Rote Kreuz. „Den ehrenamtlichen Einsatzkräften und ihrem Engagement gilt der besondere Dank der Leitstelle!“, so Ruckdeschel.

Die Aufgaben der Ersthelfer sollten grundsätzlich auf medizinische Hilfeleistungen beschränkt werden:

  • Beurteilung der Vitalfunktionen
  • Behandlung von Vitalfunktionsstörungen
  • sonstige Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Hintergrund:
Als therapiefreies Intervall bezeichnet man in der Medizin den Zeitraum vom Eintreten eines medizinischen Notfallereignisses bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels. Die Hilfeleistung kann hierbei über ausgebildete Ersthelfer oder aber das Rettungsdienstpersonal erfolgen. Die Hilfsfrist für medizinische Notfälle beträgt in Bayern grundsätzlich 12 Minuten, in dünn besiedelten Bereichen 15 Minuten. Sie umfasst die Zeitspanne vom Ausrücken eines Rettungsfahrzeuges bis zum Eintreffen einer an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzstelle.

Weitere Links zum Rettungsdienst in Bayern

Internetportal Rettungsdienst in Bayern

Das Rettungsdienst-Portal wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministerium des Innern und der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern etabliert.

Ärztlicher Leiter Rettungsdienst in Bayern

Das ÄLRD –Portal wurde im Auftrag des Bayerischen Staatsministerium des Innern und der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Krankenkassenverbände etabliert.