Organisierte Erste Hilfe - Helfer vor Ort, First Responder
im ILS Bereich Bayreuth/Kulmbach
Örtliche Einrichtungen der organisierten Ersten Hilfe sind Bestandteil der Rettungskette. Ebenso wie der Einsatz des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes oder die Erste-Hilfe-Leistung durch Anwesende zielt ihre Tätigkeit auf die Rettung von Menschenleben ab. Ersthelfergruppen sind in der Regel Angehörige von Feuerwehren oder Hilfsorganisationen. Ziel der örtlichen Initiativen ist die Verkürzung des sogenannten therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des organisierten Rettungsdienstes.
Bild: HVO Weidenberg bei einer Übung
Der ZRF Bayreuth/Kulmbach hat in seiner Verbandsversammlung vom 24.11.09 den Beschluss gefasst, dem Antrag der Leitstelle zu folgen und einer Blindalarmierung der organisierten Ersten Hilfe zur Verbesserung der Rettungsdienst- und Hilfeleistungssituation der Bürgerinnen und Bürger im Leitstellenbereich Bayreuth/Kulmbach zuzustimmen.
Mit Schreiben vom 10.12.09 wurde die Leitstelle Bayreuth/Kulmbach beauftragt, die Beschlusslage ab 1.1.2010 für die Helfer vor Ort in die Praxis umzusetzen.
Organisierte erste Hilfe liegt nur vor, wenn der Träger über einen gewissen Organisationsgrad verfügt und nachhaltig, planmäßig und auf Dauer im Bereich der ersten Hilfe
tätig wird. Im Gegensatz zu sonstigen Projekten im Bereich der Ersten Hilfe werden die Ersthelfer durch die Rettungsleitstellen/ Integrierten Leitstellen alarmiert; ihr Einsatz muss deshalb
für die Leitstellen planbar und zuverlässig sein.
Rechtliche Grundlage der Aufgabenwahrnehmung sind bei den Hilfsorganisationen die jeweiligen Satzungen - Erste Hilfe gehört zu deren satzungsmäßigen Aufgaben - und bei den Feuerwehren
das jeweilige Landes- Feuerwehrgesetz - die Ersthelfer- Aktivitäten sind unter die sog. freiwilligen Aufgaben der Feuerwehren zu subsumieren. Bei den Feuerwehren ist daneben auch noch die
Zustimmung der nach Kommunalrecht zuständigen Organe der Gemeinden, die Aufgabenträger der Feuerwehren sind, erforderlich.
Die für den organisierten Rettungsdienst geltenden Vorschriften erfassen die örtlichen Einrichtungen organisierter erster Hilfe grundsätzlich nicht, weil diese weder rechtlich
noch organisatorisch dem organisierten Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankentransport) zuzuordnen sind.
Die örtlichen Einrichtungen organisierter erster Hilfe fallen nicht unter die Sicherstellungsverpflichtung der Aufgabenträger des Rettungsdienstes (Landkreise, kreisfreie Städte, Rettungszweckverbände). Diese sind zum Aufbau derartiger Einrichtungen nicht verpflichtet.
Die Aufgaben der Ersthelfer sollten grundsätzlich auf medizinische Hilfeleistungen beschränkt werden:
-
Beurteilung der Vitalfunktionen
-
Behandlung von Vitalfunktionsstörungen
-
sonstige Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Die Leitstelle Bayreuth/Kulmbach alarmiert die so genannten „Helfer vor Ort“ (kurz: HvO) rund um die Uhr. Die Einsatzstatistik der seit 1998 schrittweise eingerichteten HvO-Systeme im
Leitstellenbereich Bayreuth/Kulmbach spiegelt deutlich eine konstant hohe Auslastung wider.
„HvO stellen als Einrichtungen der so genannten organisierten Ersten-Hilfe sicher, dass das therapiefreie Intervall möglichst kurz gehalten wird. Sie leisten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes wertvolle Maßnahmen der erweiterten Ersten-Hilfe ein und sind daher eine aus unserem ländlichen Rettungssystem nicht mehr weg zu denkende Ergänzung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes“, so ILS-Projektleiter Markus Ruckdeschel.
Hierdurch verbessert sich die Hilfeleistungssituation der Bürgerinnen und Bürger nochmals deutlich. Die Alarmierung erfolgte bisher nur zu den vom Zweckverband im Sinne eines planbaren und
zuverlässigen Organisationsgrades genehmigten Dienstzeiten, meist an Wochenenden und nachts. Die Träger der elf ehrenamtlichen Helfer vor Ort Standorte im Leitstellenbereich sind die
Hilfsorganisationen Malteser Hilfsdienst, Deutsche Lebens- Rettungs-Gesellschaft und das Bayerische Rote Kreuz. „Den ehrenamtlichen Einsatzkräften und ihrem Engagement gilt der besondere
Dank der Leitstelle!“, so Ruckdeschel.
Hintergrund:
Als therapiefreies Intervall bezeichnet man in der Medizin den Zeitraum vom Eintreten eines medizinischen Notfallereignisses bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels. Die Hilfeleistung kann hierbei über ausgebildete Ersthelfer oder aber das Rettungsdienstpersonal erfolgen. Die Hilfsfrist für medizinische Notfälle beträgt in Bayern grundsätzlich 12 Minuten, in dünn besiedelten Bereichen 15 Minuten. Sie umfasst die Zeitspanne vom Ausrücken eines Rettungsfahrzeuges bis zum Eintreffen einer an einer öffentlichen Straße gelegenen Einsatzstelle.
Ab 1.1.2010 werden die 13 im Leitstellenbereich vorhandenen HvO (Helfer vor Ort) rund um die Uhr alarmiert. In rund 8% der Notfall- und Notarzteinsätze hatten die ehrenamtlich organisierten
Helfer-vor-Ort bisher schnelle und zuverlässige Hilfe geleistet, meistens an den Wochenenden und nachts! Das entspricht 990 freiwilligen Einsätzen in 2008, für die kein Kostenersatz durch die
Krankenkassen zu leisten ist. Die Träger der organisierten ersten Hilfe (Hilfsorganisationen) sehen diesen Dienst als Teil ihrer Aufgaben an und refinanzieren sich in vielen Fällen durch Spenden
und Zuschüsse der Organisationen, so Burkhardt.
Künftig werden die örtlich zuständigen HvO bei jedem Notfalleinsatz mit alarmiert, auch untertags. Oft sind Schichtarbeiter zuhause und können über die bisherigen Dienstzeiten hinaus wertvolle
Dienste für die Bevölkerung leisten, um das sogenannte therapiefreie Intervall zu verkürzen. Neben der medizinischen Erstversorgung und psychischen Betreuung der Patienten können die Helfer
aufgrund ihrer guten Ortskenntnis aber auch wertvolle Lotsenfunktionen für die Rettungskräfte übernehmen, so Ruckdeschel lobend und zuversichtlich auf die neue Verfahrensweise.
Statistik
|
Standort |
2010 |
2009 |
2008 |
2007 |
|
|
|
Alarm erfolgl. |
Einsätze |
Einsätze |
Einsätze |
Einsätze |
|
Aufseß |
36 |
93 |
102 |
71 |
85 |
|
Creußen |
138 |
117 |
155 |
119 |
56 |
|
Fichtelgebirge |
37 |
47 |
8 |
8 |
45 |
|
Gefrees |
103 |
170 |
116 |
94 |
69 |
|
Mistelgau |
61 |
282 |
239 |
191 |
210 |
|
Neuenmarkt |
73 |
253 |
184 |
162 |
146 |
|
Oberauhof |
123 |
18 |
- |
- |
12 |
|
Pegnitz |
32 |
147 |
121 |
98 |
100 |
|
Thurnau |
36 |
125 |
53 |
63 |
103 |
|
Waischenfeld |
3 |
57 |
48 |
42 |
36 |
|
Weidenberg |
87 |
253 |
160 |
133 |
99 |
|
Gesamt |
729 |
1562 |
1186 |
981 |
961 |














