Einigkeit über die Beteiligung der Kommunen an den laufenden Betriebskosten des Digitalfunks erzielt!
Sonntag, 20. Dezember 2009 um 00:00 Uhr
Einigkeit über die Beteiligung der Kommunen an den laufenden Betriebskosten des Digitalfunks erzielt!

Nachstehend findet sich ergänzend zur bisherigen Berichterstattung eine aktuelle Information des Bayerischen Staatsministerium des Innern zur Finanzierung des Digitalfunks in Bayern.
Originalwortlaut - BaySTMI:
Bei einem Gespräch am 27. November 2009 konnte zwischen Innenminister Herrmann, Finanzminister Fahrenschon und den Präsidenten der drei Kommunalen Spitzenverbände Einigkeit über die Beteiligung der
Kommunen an den laufenden Betriebskosten des Digitalfunks erzielt werden.
Der Kompromiss sieht vor, dass sich die Kommunen jährlich mit 3 Mio. Euro an den Betriebskosten des Digitalfunks beteiligen. Dieser Kostenanteil wird nach der Einwohnerzahl auf die 96 Landkreise
und kreisfreien Städte verteilt.
Um ein kompliziertes Umlegungsverfahren zu vermeiden, sollen die Kostenanteile der einzelnen Kommunen mit einer geeigneten staatlichen Erstattungsleistung verrechnet werden. Einzelheiten über die
Modalitäten dieses Verfahrens müssen noch abschließend geklärt werden.
Die Kommunen haben ihren Beitrag in Höhe von 3 Mio. Euro erstmals 2013, spätestens jedoch mit dem vollständigen Aufbau des Digitalfunknetzes in Bayern, zu erbringen.
Darüber hinaus verpflichten sich die Kommunen, dem Freistaat Bayern geeignete Standorte für die Antennen des Digitalfunknetzes unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Im Gegenzug erhalten die Kommunen eine 80%ige staatliche Förderung für die neu zu beschaffenden digitalen Endgeräte einschließlich Zubehör. Die Kosten für die Endgeräteförderung belaufen sich für
den Freistaat Bayern auf insgesamt über 60 Mio. Euro allein für den Bereich der Feuerwehren. Diese Summe wendet der Freistaat zusätzlich zu den 772,6 Mio. Euro auf, die von staatlicher Seite für
Auf- bau und Betrieb des Digitalfunknetzes bis Ende 2021 zur Verfügung gestellt werden.
Die Beschaffung digitaler Endgeräte wird bereits ab dem Jahr 2010 staatlich gefördert. Die staatliche Förderung greift damit weit bevor die Kommunen erstmals ihren finanziellen Beitrag zu den
Betriebskosten erbringen müssen; so ist sicher- gestellt, dass den Feuerwehren die erforderliche technische Ausrüstung rechtzeitig zum Start des Digitalfunks zur Verfügung steht.
Die getroffenen Vereinbarungen gelten bis 2024. Im Jahr 2024 soll dann unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen insbesondere entschieden werden, wie die Betriebskosten im weiteren
aufgeteilt werden.
Text: Dr. Graf
Bild: BaySTMI - ID1














