Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach
Die beiden Landkreise Bayreuth, Kulmbach sowie die kreisfreie Stadt Bayreuth bilden gemäß Art. 4 Abs. 3 des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) den "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach" (ZRF).

Verbandsmitglieder
Verbandsmitglieder sind die beiden Landkreise Bayreuth und Kulmbach sowie die Stadt Bayreuth. Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes erstreckt sich auf das Gebiet drei Mitglieder.Organe des Zweckverbandes
sind die- Verbandsversammlung und der
- Verbandsvorsitzende
Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und sechs weiteren Verbandsräten. Die Stadt Bayreuth sowie der Landkreis Kulmbach entsenden je zwei, der Landkreis Bayreuth aufgrund seiner höheren Einwohnerzahl drei Verbandsräte. Jeder Verbandsrat hat eine Stimme. Die Verbandsversammlung tritt auf schriftliche Einladung des Verbandsvorsitzenden zusammen. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen.Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über
die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 BayRDG, den Betreiber und den Standort der Integrierten Leitstelle (Art. 4 ILSG), die Wahl des Verbandsvorsitzenden.
Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr gesetzlich zugewiesenen Gegenstände.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung mit Geschäftsleiter V. links: Geschäftsleiter Harald Burkhardt, Bürgermeister und Verbandsrat Stephan Unglaub (Bischofsgrün), Stadt- und Verbandsrat Ernst-Rüdiger Kettel (Bayreuth), Landrat Klaus-Peter Söllner (Kulmbach), Verbandsvorsitzender OB Dr. Michael Hohl (Bayreuth), Landrat Hermann Hübner (Landkreis Bayreuth), Kreis- und Verbandsrat Hans Funk (Pegnitz), Bürgermeister und Verbandsrat Gerhard Schneider (Himmelkron).
Verbandsvorsitzender
Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt den Vorsitz. Im Übrigen richtet sich seine Zuständigkeit nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG). Hierfür bedient sich der Verbandsvorsitzende einer Geschäftsstelle.Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden für je zwei Jahre aus der Mitte der Verbandsversammlung von dieser gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Zur Zeit ist der Verbandsvorsitzende Oberbürgermeister Dr. Michael Hohl (Stadt Bayreuth), sein Stellvertreter Landrat Klaus Peter Söllner (Landkreis Kulmbach).














