Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach


Die beiden Landkreise Bayreuth, Kulmbach sowie die kreisfreie Stadt Bayreuth bilden gemäß Art. 4 Abs. 3  des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) den "Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach" (ZRF).
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Verbandsmitglieder

Verbandsmitglieder sind die beiden Landkreise Bayreuth und Kulmbach sowie die Stadt Bayreuth. Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes erstreckt sich auf das Gebiet drei Mitglieder.

Organe des Zweckverbandes

sind die

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und sechs weiteren Verbandsräten. Die Stadt Bayreuth sowie der Landkreis Kulmbach entsenden je zwei, der Landkreis Bayreuth aufgrund seiner höheren Einwohnerzahl drei Verbandsräte. Jeder Verbandsrat hat eine Stimme. Die Verbandsversammlung tritt auf schriftliche Einladung des Verbandsvorsitzenden zusammen. Sie ist jährlich mindestens einmal einzuberufen.

Die Verbandsversammlung ist ausschließlich zuständig für die Entscheidung über
die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes gemäß Art. 19 Abs. 1 und Abs. 2 BayRDG, den Betreiber und den Standort der Integrierten Leitstelle (Art. 4 ILSG), die Wahl des Verbandsvorsitzenden.

Die Verbandsversammlung beschließt ferner über die anderen ihr gesetzlich zugewiesenen Gegenstände.

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Die Mitglieder der Verbandsversammlung mit Geschäftsleiter V. links: Geschäftsleiter Harald Burkhardt, Bürgermeister und Verbandsrat Stephan Unglaub (Bischofsgrün), Stadt- und Verbandsrat Ernst-Rüdiger Kettel (Bayreuth), Landrat Klaus-Peter Söllner (Kulmbach), Verbandsvorsitzender OB Dr. Michael Hohl (Bayreuth), Landrat Hermann Hübner (Landkreis Bayreuth), Kreis- und Verbandsrat Hans Funk (Pegnitz), Bürgermeister und Verbandsrat Gerhard Schneider (Himmelkron).

Verbandsvorsitzender

Der Verbandsvorsitzende vertritt den Zweckverband nach außen. Er bereitet die Beratungsgegenstände der Verbandsversammlung vor und führt den Vorsitz. Im Übrigen richtet sich seine Zuständigkeit nach dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG). Hierfür bedient sich der Verbandsvorsitzende einer Geschäftsstelle.

Der Verbandsvorsitzende und sein Stellvertreter werden für je zwei Jahre aus der Mitte der Verbandsversammlung von dieser gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Zur Zeit ist der Verbandsvorsitzende Oberbürgermeister Dr. Michael Hohl (Stadt Bayreuth), sein Stellvertreter Landrat Klaus Peter Söllner (Landkreis Kulmbach).

Geschäftsleitung

Der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayreuth/Kulmbach wird durch einen Geschäftsleiter verwaltet. Die Geschäftststelle hat ihren Sitz bei der Stadt Bayreuth.

Aufsichtsbehörde

Die Regierung von Oberfranken ist Rechts- und Fachaufsichtsbehörde für den ZRF Bayreuth/Kulmbach.

Aufgaben

Der Zweckverband hat die Aufgabe, den Rettungsdienst entsprechend den Bestimmungen des BayRDG und den zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften wahrzunehmen. Seit kurzem ist der ZRF zudem verpflichtet, für sein Verbandsgebiet eine Integrierte Leitstelle (ILS) für die gemeinsame Alarmierung von Feuerwehr und Rettungsdienst zu errichten und zu betreiben. Der ZRF hat diese Aufgabe dem Kreisverband Bayreuth des BRK übertragen.

Satzung

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