Alarmierungsplanung
Neben fähigen und motivierten Mitarbeitern ist eine verlässliche Arbeitsgrundlage nötig, damit die ILS ihren vielfältigen Aufgaben gerecht werden kann. Die Rede ist neben Personal und Technik von der flächendeckend neu zu erstellenden Alarmierungsplanung gemäß der Alarmierungsbekanntmachung des Freistaates Bayern vom 12. Dezember 2005.Die Alarmierungs- und Einsatzvorplanung stellt eine wichtige organisatorische Voraussetzung der täglichen Arbeit in einer Leitstelle dar und wurde für den Brand- und Katastrophenschutz zuletzt umfassend im Jahr 1993 bei der Einführung der PC-gestützten Alarmierung mittels Basis erstellt. Bis dahin gab es die soganannten Alarmkarteikarten in den alarmauslösenden Stellen, welche seit den 1960er Jahren vor allem bei den Landpolizeiinspektionen zur Alarmierung vorgehalten wurden.
Historisch gesehen gab es vor der Sirenenalarmierung mittels Funk in weiten Teilen Deutschlands die Türmer oder in größeren Städten öffentliche Brandmeldeanlagen.

Bild: Türmer auf der Stadtkirche (Stadt Bayreuth)
Im Zuge der Umsetzung der neuen Alarmierungsregelungen werden sich wichtige Veränderungen im Vergleich zur bisherigen Alarmierungsplanung ergeben.
Veränderungen
Bei den gemeinschaftlich zu erstellenden Planungen wird an Gemeinde-, Kreis- und Organisationsgrenzen kein Halt gemacht.Es wird künftig auch bei den Feuerwehren bei zeitkritischen Einsätzen anhand der Fahrzeit konsequent das nächste verfügbare und geeignete Einsatzmittel alarmiert, um schnellst möglich effektiv helfen zu können!
Die Position der Ortsfeuerwehren wird deutlich aufgewertet! Die örtlich zuständigen Feuerwehren werden künftig, unabhängig vom Einsatzwert, immer mit alarmiert. Sie stellen im Hinblick auf die einzuhaltende Hilfsfrist eine wichtige Stütze des bayerischen Systems dar. Sie machen zudem deutlich, dass das Wesen der gesamten bayerischen Gefahrenabwehr, auch bei den Hilfsorganisationen, das Ehrenamt ist und die vielfältigen Aufgaben in der Fläche nur auf diese Weise leistbar sind. Hier unterscheidet sich Bayern maßgeblich von anderen Bundesländern!
Statt der bisher üblichen sieben Alarmstufen wird künftig differenzierter nach 67 Einsatzstichworten alarmiert. Auf diesem Weg soll das vielfältige Spektrum der Einsätze erfasst, sowie differenziert und bedarfsgerecht alarmiert werden. Dies soll vor allem dazu beitragen, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte nicht unnötig zu Einsätzen gerufen werden (und dafür vielleicht ihren Arbeitsplatz verlassen müssen). Eine Herausforderung liegt darin, dass gleichermaßen bei zunehmendem Helfermangel gezielt genügend Kräfte mit dem richtigen Gerät aus Nah und Fern herangeführt werden müssen.
Zusammenfassend profitieren Bevölkerung als auch die Hilfskräfte selbst von der Einführung Integrierter Leitstellen und der daraus resultierenden Alarmierungsplanung. Dies zeigt sich in Form von schnellerer, bedarfsgerechterer und effektiverer Alarmierung aus einer Hand und einer umfassenden Einsatzunterstützung für die Hilfskräfte.












