1Einheiten & Fachgruppen

Ob Hochwasser, Ölschaden oder Lawinengefahr - die Liste der Einsatzoptionen für das THW ist lang und vielfältig. Um diesen und anderen Gefahren angemessen begegnen zu können, bündelt das THW Personal und Spezialtechnik in unterschiedlichen Einheiten.

THW

Das Technische Hilfswerk (THW) steht als eine der tragenden Säulen des Bevölkerungsschutzes in Deutschland der Bevölkerung bei Katastrophen und Unglücken zur Seite.

Werden durch Erdbeben oder Unwetter großflächig Schäden verursacht, bedroht Hochwasser Städte und Gemeinden oder fällt die Stromversorgung länger aus, dann leisten die ehrenamtlichen THW-Einsatzkräfte bundesweit schnell und effizient technische Hilfe. 

Seit dem Jahr 1950 erfüllt die Bundesanstalt den Auftrag des Bundesministeriums des Innern sowohl im Inland als auch im Ausland. Gesetzlich sind drei Einsatzbereiche als Aufgaben des THW definiert: 

Das THW ist die zu 99 Prozent ehrenamtlich getragene Bevölkerungsschutzorganisation des Bundes und somit als Behörde in ihrer Struktur weltweit einmalig. Mehr als 80.000 Helferinnen und Helfer, unter ihnen zahlreiche Techniker, Ingenieure, Logistiker und Spezialisten aller Arten, disloziert in 668 THW-Ortsverbänden engagieren sich in ihrer Freizeit zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger. Mit seinen interessanten und vielseitigen Aufgaben sowie umfangreichen Aus- und Fortbildungsprogrammen an eigenen Ausbildungsstätten bietet das THW ideale Vorraussetzungen für ein Engagement zum Wohle der Allgemeinheit. Eine ebenso vielfältige wie hoch spezialisierte technische Ausstattung und eine fundierte Ausbildung seiner Helferinnen und Helfer machen das THW zu einer modernen Einsatzorganisation. Rund 15.000 Jugendliche engagieren sich im THW. Etwa 8.000 THW-Angehörige sind Mädchen und Frauen. 

Seit 2006 ist Albrecht Broemme Präsident der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Herr Broemme war zuvor Leiter der Berliner Feuerwehr.

Gesetzesgrundlage

Auf Basis des „THW-Gesetzes“ (Bundesgesetz) sind die Einsätzemöglichkeiten des THW klar geregelt!
§1 (2) lautet: „Das Technisches Hilfswerk leistet technische Hilfe:
nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz
im Ausland im Auftrag der Bundesregierung
bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes und auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen
Bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.


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Die Basiseinheit des THW

Der Technische Zug (TZ- )        1/5/16/22 besteht mindestens aus:

Zugtrupp                    1/1/2/4 1
1. Bergungsgruppe    0/2/7/9 11                                                             
2. Bergungsgruppe    0/2/7/911

Hierzu können noch ergänzende Fachgruppe(n) kommen (max. 3 pro TZ)

Eine bequeme Suchfunktion für THW Einheiten in Ihrer Nähe finden sie nachstehend.

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